Alle Eigentums- und jedweden anderen Rechte verbleiben bei dem/der Künstler/in.

Dokumentation und Bewerbung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsergebnisse: Der Veranstalter Ars Electronica Linz GmbH & CO KG, die Europäische Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles and Kultur bzw. die Europäische Kommission, die Projektpartner (Center for promotion of science, Zaragoza City of Knowledge Foundation, Laboral, Kapelica Gallery, Science Gallery Dublin, Onassis Cultural Center, culturyard / clickfestival, GLUON, Hexagone Scène Nationale Arts Sciences, SOU Festival, le lieu unique, Waag Society) sowie Sponsoren des European ARTificial Intelligence Lab möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen. Zu diesem Zweck soll gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen und Internet betrieben werden.

Die von der Jury ausgewählten Ideen und Konzepte sollen zur Gänze oder zum Teil unter anderem in folgenden Medien dokumentiert werden:

  • Ars Electronica Website (ars.electronica.art)
  • Homepage des European ARTificial Intelligence Lab (ars.electronica.art/ailab)
  • Homepage und Medien der Projektpartner sowie der Sponsoren
  • Homepage und Medien der Europäischen Kommission bzw. der Europäischen Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur
  • Katalog des Ars Electronica Festival und andere Broschüren

Wird eine eingereichte Idee von der Jury ausgewählt, verpflichtet sich der/die GewinnerIn zu einem Aufenthalt bei der wissenschaftlichen Institution sowie im Ars Electronica Futurelab. Das Material wird für Kataloge, Broschüren, die Ars Electronica Website sowie die Homepage der Europäischen Kommission bzw. der europäischen Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur, des Projektes selbst und der Partner sowie Sponsoren verwendet. Die TeilnehmerInnen werden daher das Bild- und Textmaterial sorgfältig aufbereiten und in bestmöglicher Qualität einreichen.

Der Katalog soll im Rahmen des Ars Electronica Festival veröffentlicht werden. Um das Festival und die Projekte rund um das European ARTificial Intelligence Lab zu bewerben, geht die Projekthomepage schon früher online.

Ars Electronica, die verschiedenen Projektpartner, Sponsoren sowie die europäische Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur bzw. die Europäische Kommission behalten sich darüber hinaus das Recht vor, auch andere als die oben angeführten Medien zu wählen bzw. den tatsächlichen Umfang, Zeitpunkt, und/oder. die Gestaltung der genannten Publikationen und Dokumentationen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen. Eine Pflicht seitens Ars Electronica sowie der Projektpartner und/oder Sponsoren zur Publikation und/oder Dokumentation ist daraus nicht ableitbar.

Das European ARTificial Intelligence Lab stellt einen integralen Bestandteil des Ars Electronica Festivals dar, in dessen Rahmen beabsichtigt wird, die von der Jury ausgewählten Projekte zu präsentieren bzw. auszustellen oder aufzuführen. Außerdem sollen die ausgewählten Projekte in Ausstellungen der verschiedenen Partnerstädte präsentiert werden. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte in diese Ausstellungen aufgenommen werden. Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, ihre Projekte dafür zur Verfügung zu stellen.

Ars Electronica Linz als auch die Exekutivagentur der EU für Bildung, Audiovisuelles und Kultur bzw. die Europäische Kommission selbst betreibt ein Internet-Archiv zur Sammlung digitaler Medienkunst. Daher beabsichtigt Ars Electronica, die ausgewählten Projekte des European ARTificial Intelligence Lab dem interessierten Publikum sowohl vor Ort als auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck hat Ars Electronica das nicht exklusive, unwiderrufliche, lizenzfreie, sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht alle eingereichten Materialien in das Internet-Archiv der Ars Electronica aufzunehmen und zu veröffentlichen, sowie im Rahmen der Ausstellungen der Ars Electronica bzw. der diversen Projektpartner sowie Sponsoren des Netzwerkes öffentlich zugänglich zu machen.

Die eingereichten Materialien dürfen von Ars Electronica oder von ihr dazu ermächtigten Dritten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation, Archivierung oder wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz oder teilweise gespeichert, sowie der Öffentlichkeit, auch über Internet, und andere digitale Medien zugänglich gemacht werden. Ars Electronica bemüht sich, berechtigte Anliegen der/s EinreicherIn bei der Benützung der Werke, jedoch ohne Rechtspflicht, zu berücksichtigen. Die der Ars Electronica, den Projektpartner sowie den Sponsoren eingeräumten Rechte sind unwiderruflich, lizenzfrei, sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung begrenzt.

Die TeilnehmerInnen übertragen der Ars Electronica, den Projektpartnern sowie der EU das nicht exklusive, unwiderrufliche, sachlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die eingereichten Werke auf bereits vorhandenen und zukünftigen Videostreaming-Plattformen (wie z.B. Youtube oder Flickr) im Zusammenhang mit dem European ARTificial Intelligence LAb, der Ausstellungen der Ars Electronica sowie der kulturellen Partner oder im sonstigen Zusammenhang mit der Ars Electronica Linz GmbH & Co KG zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichungspflicht durch die Ars Electronica Linz GmbH auf Videostreaming-Plattformen ist daraus nicht ableitbar.

Da diese Ausschreibung einen integrativen Bestandteil eines Projektes im Rahmen von EU Creative Europe darstellt muss an diesem Punkt auf rechtliche Regelungen verwiesen werden, die dem Projekt zu Grunde liegendem EU-Grant entsprechen. Danach muss das Eigentum an allen Ergebnissen, welche im Rahmen der Residencies entstehen, inklusive der bereits im Vorhinein existierendem industriellen und geistigen Eigentum, an Ars Electronica und die Projekt-Partner übertragen werden. Darüber hinaus muss der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur als auch der Europäischen Union das Recht zur Nutzung der Ergebnisse der Residencies wie folgt übertragen werden: Recht zur Nutzung für eigene Zwecke und zur Vervielfachung in Teilen oder im Ganzen seitens der Exekutivagentur, aller Institutionen der europäischen Union sowie seitens der Institutionen von Mitgliedstaaten.

Der/die Einreichend/e erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben und wird dies Ars Electronica oder den Projektpartnern über Aufforderung jederzeit nachweisen.

Der/die Einreichend/e wird keine Handlungen (insbesondere Rechteeinräumungen an Dritte) vornehmen, welche geeignet sind, die der Ars Electronica bzw. den Cultural Partners eingeräumten Rechte zu beeinträchtigen.

Der/Die Einreichende wird Ars Electronica und die Projektpartner vor berechtigen oder unberechtigten Inanspruchnahmen Dritter schad- und klaglos halten.

Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Prix oder dem Festival abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Dieser Vertrag unterliegt in seiner Gesamtheit einschließlich der Frage seiner Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung sowie der daraus resultierenden Ansprüche ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten — einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens des Vertrages — ist ausschließlich das für Linz örtlich und sachlich zuständige Gericht.