Maler*innen wurden eingeladen und gebeten, Porträts einer Person zu malen. Sie mussten dabei eine Regel befolgen: „Das Gesicht des Porträts darf nicht von künstlicher Intelligenz erkannt werden“. Während das Porträt angefertigt wird beobachtet eine Kamera, die mit drei Gesichtserkennungsalgorithmen ausgestattet ist, die Leinwand und ein Monitor informiert den*die Maler*in, wenn ein Gesicht erkannt wird. Während des Malens achtet er*sie darauf, dass das Gesicht im fertigen Porträt für keinen der Algorithmen sichtbar ist. Dieser Prozess ist heikel: Wird das Porträt dem menschlichen Subjekt ähnlich malt, kann die KI das Gesicht leicht erkennen. Aber je abstrakter und für die KI unkenntlicher gemalt wird, desto weniger ist das Gemälde als Porträt der Person erkennbar. Der*die Maler*in muss den kleinen visuellen Spielraum finden, den nur Menschen wahrnehmen können.
Entstanden im Auftrag der Mediacity Biennale Seoul 2018.
Dieses Projekt wird von DG CONNECT der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms Horizont 2020 der Europäischen Union unter den Regional STARTS Centers des Programms S+T+ARTS mitfinanziert.