Hausordnung der POSTCITY

Photo: tom mesic

Sehr geehrte*r Besucher*in!

Jede Person, die das Gelände im Geltungsbereich dieser Hausordnung betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst des Veranstalters unterzieht. Jede Person verpflichtet sich, sämtliche Anweisungen des Veranstalter- und Begleitpersonals zu befolgen.

Sollte eine Überfüllung von Teilbereichen des Veranstaltungsgeländes drohen, kann es zu teilweisen Sperren und Zutrittsbeschränkungen kommen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei dem Areal der POSTCITY um einen aufgelassenen Industriebetrieb handelt, dessen Begehung auf Grund des konkreten Zustandes (z.B. schwere – zum Teil automatische – Türen, geringe Bauhöhe, Bodenunebenheiten, abstehende technische Geräte oder Teile derselben, etc.) mit erhöhten Gefahren verbunden ist.

Auf Ruhe und Rücksichtnahme ist im Interesse Aller stets zu achten.

Kindern ist der Besuch nur dann gestattet, wenn der*die begleitende Erziehungsberechtigte eine die Gefahren minimierende Bewegung über das Areal garantiert. Die POSTCITY ist kein Spielplatz.

Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Haustieren ist untersagt.

Verboten sind, die Mitnahme von Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten sowie jegliche Substanzen, die eine Gefährdung darstellen können, pyrotechnische Gegenstände jeder Art sowie feuergefährliche Flüssigkeiten, alkoholische Getränke, Dosen, Glasflaschen, Drogen und andere Rauschmittel, rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Weiters ist die Mitnahme von bzw. das Befahren des gesamten Areals mit folgenden Gegenständen untersagt: (E-)Fahrräder, (E-)Scooter, Rollerskates, Skateboards, Rollschuhe, Dreiräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel.

Am gesamten Gelände ist das Abstellen von Gegenständen aller Art untersagt, es sei denn dies ist ausdrücklich vom Veranstalter genehmigt. Dasselbe gilt für das Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen auf dem Areal der POSTCITY (insbesondere auch rund um den Eingang der Waldeggstraße und den Hof der POSTCITY). Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Parken ist ausschließlich in den gekennzeichneten Kurzparkzonen und den Parkhäusern (u.a. Parkdeck Hauptbahnhof und Tiefgarage Wissensturm) möglich.

Dem*r Besucher*in ist der Zutritt außerhalb der Festivalöffnungszeiten untersagt.

Das Begehen sämtlicher Dächer und dachähnlicher Freiflächen ist untersagt, ausgenommen explizit vom Veranstalter erlaubt.

Die Benützung sämtlicher Liftanlagen, die ausdrücklich nur für die Material-Beförderung zugelassen sind, ist untersagt.

Die bereitgestellten Abfallbehältnisse sind aus Umweltgründen zu beachten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

Rauchen ist am gesamten Gelände untersagt.

Ars Electronica Linz GmbH & Co KG übernimmt keine Haftung für verlorene /gestohlene Gegenstände während des Festivals und kann keinerlei Entschädigung leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Das Betreten ist nur auf eigene Gefahr möglich, und die Ars Electronica Linz GmbH & Co KG übernimmt keine wie immer geartete Haftung.

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, Gewaltausschreitungen, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen informiert werden.

Ars Electronica behält sich das Recht vor bei Nicht-Beachtung der Hausordnung die Zuwiderhandelnden vom Gelände zu verweisen. Allfälliges (verwaltungs-) oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Veranstaltungsbereich zu verweigern.

Wir ersuchen um Ihr Verständnis und strikte Einhaltung der Hausordnung.

Ars Electronica Linz GmbH & Co KG