

State of the ART(ist) Exhibition 2022, Credit: Florian Voggeneder
FAQ
An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen für alle am Open Call teilnehmenden Künstler*innen beantworten:
- Künstlerische Projekte von Kreativen, die in politisch unterdrückenden Systemen leben, in denen die Redefreiheit nicht gewährleistet ist oder die unter Naturkatastrophen im Zusammenhang mit der Klimakrise leiden.
- Projekte, die sich mit künstlerischen Möglichkeiten zur Befähigung von Communities und Einzelpersonen durch digitale Technologien befassen.
- Für die Erstellung des Projekts gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Jedes eingereichte Projekt muss zum Zeitpunkt der Einreichung entweder vollständig abgeschlossen oder so weit fortgeschritten sein, dass die Jury seine Qualität und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung beurteilen kann. Gleiches gilt für Kooperationen – sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in der Umsetzungsphase sein. Reine Konzepte, Ideen oder Vorschläge für Kooperationen werden nicht berücksichtigt. Der Zeitrahmen, in dem das Projekt entstanden ist, ist unbegrenzt.
Der Eingang von Beiträgen ist nur über die vorgesehene Einreichungsplattform möglich. Der Link wird am 22. April 2025 bekannt gegeben.
Die Einreicher*innen erhalten über die Plattform Informationen zur Registrierung, eine Empfangsbestätigung für die Einreichung, Informationen über den Abschluss des Open Calls und über die Entscheidung der Auswahl.
Die Beiträge können entweder anonym oder unter Angabe von Namen/Orten eingereicht werden.
Die Datenbank wird auf einem sicheren Server gespeichert und verschlüsselt, um Hacker- oder andere Angriffe zu verhindern und die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz der Einsender*innen zu gewährleisten. Wer weitere Informationen wünscht, um die Sicherheit zu bestätigen, wendet sich bitte direkt an uns.
Der Hauptpreis ist mit einem Preisgeld von 6.000 Euro dotiert, die beiden Anerkennungspreise mit je 2.000 Euro pro Projekt. Außerdem werden sieben Honorary Mentions vergeben und in der virtuellen Kunsthalle veröffentlicht. Einige der ausgewählten Künstler*innen, die reisen können, werden zum Ars Electronica Festival eingeladen. Die Kosten für Reise und Unterkunft werden übernommen.
Künstler*innen/Kreativschaffende (unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Gruppen handelt) oder Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen, NRO und private Unternehmen, die eine künstlerische Zusammenarbeit nachweisen können. Projekte können nur von bevollmächtigten Vertreter*innen eingereicht werden. Rein kommerzielle Projekte sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Einreichphase für den State of the ART(ist) Open Call 2025 ist von 22. April 2025 bis 31. Mai 2025 23:59 MESZ geöffnet.
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.
- Eine Videodokumentation (ca. 3 Minuten lang)
- Bilder (JPG, TIF, BMP, PNG) in der höchstmöglichen Auflösung; komprimierte Dateien (z. B. .zip- oder .lzh-Dateien) sind nicht möglich.
- Eine klare, detaillierte Beschreibung des Konzepts, der Form der Interaktion und der technischen Umsetzung.
- Ein druckfähiges Porträtfoto und eine Biografie der Künstler*innen/Schöpfer*innen/Innovator*innen
- Nach Wunsch der Teilnehmenden kann auch zusätzliches Material wie Bilder, Dokumente und Zeichnungen (als PNG oder PDF) eingereicht werden.
- Ein*e Urheber*in kann mehr als ein Werk einreichen.
- Die Teilnehmer*innen werden gebeten, keine unersetzlichen Originale einzureichen, da die eingereichten Materialien nicht zurückgegeben werden können.
- Wird ein Beitrag prämiert, so wird das Material von Ars Electronica und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für jegliche Kommunikationszwecke verwendet und somit freigegeben.
Wenn die Teilnehmer*innen zusätzliches Material zu ihrer Einreichung per Post einsenden, müssen sie es bis zum Einsendeschluss (es gilt das Datum des Poststempels) an die angegebene Adresse schicken:
Ars Electronica GmbH & Co KG
Code “Ars Electronica — State of the ART(ist) Call”
Ars-Electronica-Straße 1
A – 4040 Linz
Austria
Die Auswahl der Kurator*innen wird im Juni 2025 erfolgen.
Wird das eingereichte Werk von der Jury ausgewählt, verpflichtet sich die/der Künstler*in, das eingereichte Werk im Rahmen des Festivals Ars Electronica vom 3. bis 7. September 2025 zu präsentieren.
Die Gewinner*innen werden Ende Juli 2025 offiziell auf den Kanälen von Ars Electronica präsentiert.
Noch Fragen?
Wenn dir die Antworten auf unserer FAQ-Seite nicht ausreichen, kannst du uns gerne unter stateoftheartist@ars.electronica.art kontaktieren!