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Beurteilungskriterien

Der Citizen Science Preis der Europäischen Union würdigt Initiativen, die die von ECSA entwickelten Charakteristika von Citizen Science in den folgenden Bereichen erfüllen: (1) Kernkonzepte; (2) Disziplinen; (3) Leitung und Teilnahme; (4) Finanzen; (5) Daten und Wissen.

Die Qualität aller Einreichungen wird auf Basis der folgenden Beurteilungskriterien und Sub-Kriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche Qualität – 5 Punkte
    • Beitrag zur Schaffung neuen Wissens
    • Neue Forschungsfelder und Transdisziplinarität
    • Vorbildliche Praxis im Bereich Open Science und FAIRen Daten
    • Qualität und Belastbarkeit der Forschungsmethoden
    • Wissenschaftliche Wirkung und Qualität/ Akzeptanz der Forschungsergebnisse
  2. Gesellschaftlicher Wandel & politische Auswirkungen – 5 Punkte
  3. Diversität & Kollaboration – 5 Punkte
    • Diversität der Partner*innenschaft und Beteiligten
    • Beteiligung und Aktivierung von Gemeinschaften
    • Qualität und Ausmaß der Bürger*innenbeteiligung
    • Co-Creation-Ansätze und Bottom-up-Design
    • Transdisziplinäre Beteiligung
    • Einbezug von Bürger*innen in den Forschungsprozess   
    • Nachhaltige Kollaboration
    • Geschlechterdiversität & soziale Inklusion
  4. Kommunikation und Verbreitung – 5 Punkte
    • Ästhetische Qualität und Qualität der Vermittlung
    • Qualität der community-bezogenen Aktivitäten
    • Qualität in den Bereichen von STEAM und Wissenschaftsvermittlung
    • Qualität und Deutlichkeit der Ergebnisdokumentation für eine breite Öffentlichkeit
    • Zugang und Erreichbarkeit, erfolgreiche Vermittlung an vielfältige Bürger*innengruppen
    • Zielgruppenbewusstsein
  5. Innovation & Kreativität – 5 Punkte
    • Entwicklung und/oder innovative Nutzung von Technologie für Gemeinschaften
    • Innovative Methoden des künstlerischen Engagements und der Forschungsvermittlung
    • Innovation im Bereich wissenschaftlicher, künstlerischer und beteiligender Forschungsmethoden
    • Inspirierender Einsatz von Kunst, Kultur und Kreativität
    • Skalierbarkeit und Nutzungspotential wissenschaftlicher Ergebnisse
  6. Europäische Dimension – 5 Punkte
    • Engagement mit Europäischer Strategieentwicklung (EU Missionen, z.B. Open Science Strategie, Green Deal, New European Bauhaus und andere Prioritäten)
    • Demonstration von Europas globaler Vorreiter*innenrolle im Bereich von Citizen Science
    • Veranschaulichung von Citizen Science als Methodologie und Praxis in Wissenschaft, Bildung, Innovation und Strategiebildung im Europäischen Forschungsraum
    • Wertschöpfung und Anschluss an die Bedürfnisse von EU Bürger*innen
    • Anreize für wissenschafts- und umweltgetriebene Verhaltensänderungen der EU Bürger*innen
    • Potential zur Erhöhung des Vertrauens von Bürger*innen in die Wissenschaft

Die Punkte werden entsprechend der insgesamten Erfüllung jedes Kriteriums vergeben, wobei die Subkriterien entsprechend Relevanz und Anwendbarkeit berücksichtigt werden (z.B. wird ein Projekt, das aufgrund seiner Beschaffenheit keine Forschungsdaten sammelt, das Subkriterium FAIRer Daten-Praktiken nicht erfüllen können, kann aber dennoch 5 Punkte für das Kriterium der wissenschaftlichen Qualität erreichen, sofern die relevanten Subkriterien hervorragend umgesetzt sind).

Diese Kriterien werden in der Folge von der Jury auf Basis ihrer Expertise den tatsächlichen Einreichungen entsprechend interpretiert und können durch andere Aspekte erweitert werden, die die Jury als für die Auswahl relevant identifiziert.

Die Beurteilungskriterien sind adaptierbar und werden jährlich entsprechend den Erfahrungen mit den tatsächlichen Einreichungen sowie des Feedbacks der Jury und von Expert*innen angepasst.


Anspruchsberechtigung

  1. Der Wettbewerb steht allen Citizen Science Initiativen im Europäischen Forschungsraum offen. Dazu gehören die Europäische Union und Drittländer in Europa, die mit Horizon Europe assoziiert sind oder ein Assoziierungsabkommen mit Horizon Europe aushandeln. Eine Liste aller berechtigten Länder finden Sie auf der IMPETUS-Website.
  2. Der Wettbewerb steht Bewerbungen von natürlichen Personen (wie einzelne Forscher*innen, Kreative, Künstler*innen, und andere Professionist*innen), Gruppen von natürlichen Personen, juristischen Personen (wie Vereine, Verbände, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen höherer Bildung, Körperschaften des öffentlichen Rechts, NGOs, Firmen und andere rechtkräftig begründete Organisationen) und Gruppen juristischer Personen (wie Forschungskonsortien) offen.
  3. Gemeinschaftsinitiativen können nur von eine*r autorisierten Repräsentant*in eingereicht werden. Dies kann ein Individuum oder eine Organisation wie oben definiert sein.
  4. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die eingereichten Initiativen entweder laufend, abgeschlossen oder weit genug entwickelt sein, um der Jury die Beurteilung der Qualität, Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Umsetzung zu ermöglichen. Dies gilt auch für Kollaborationen – zum Zeitpunkt der Einreichung müssen diese bereits aufgesetzt und in der Implementierungsphase sein. Einreichungen, die bloße Konzepte, Ideen oder Kollaborationsvorhaben sind, werden nicht berücksichtigt. Einreichungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein oder müssen, wenn sie vor mehr als zwei Jahren abgeschlossen wurden, in den vergangenen zwei Jahren eine substantielle Aktualisierung oder Weiterentwicklung durch aktive Arbeit erfahren haben.
  5. Initiativen, die durch das Horizon Europe Programm oder andre Europäische Förderprogramme finanziert wurden, sind teilnahmeberechtigt. Eine europäische Finanzierung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme.
  6. Initiativen, die am IMPETUS Accelerator Programm teilgenommen haben, sind teilnahmeberechtigt, sofern sie die Anspruchskriterien erfüllen (insbesondere 4., siehe oben).
  7. Citizen Science Initiativen, die aus Entitäten bestehen, die EU Sanktionen unterliegen, sind nicht teilnahmeberechtigt.*

* Das umfasst Entitäten, die EU-Sanktionen unter Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterliegen, sowie Entitäten, die von den Kommissionsrichtlinien No. 2013/C 205/059 umfasst sind.

Zulässigkeitskriterien

  1. Um am Citizen Science Preis der Europäischen Union-Wettbewerb teilzunehmen, müssen sich Bewerber*innen online registrieren und alle Pflichtinformationen online einreichen. Einreichungen sind nur dann vollständig und offiziell eingereicht, wenn alle Informationen online eingetragen wurden die die Einreichung vor Ablauf der Einreichfrist fertiggestellt und übermittelt wurde. Eine Einreichbestätigung wird versendet, sobald alle erforderlichen Materialien erhalten wurden.
  2. Einreichungen müssen auf Englisch eingereicht werden. Einreichungen in anderen Sprachen werden nicht berücksichtigt.
  3. Einreichungen, die nach Ablauf der Einreichfrist am 10. März 2025, 23.59 Uhr MEZ eingereicht wurden, sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
  4. Für die Teilnahme am Citizen Science Preis der Europäischen Union-Wettbewerb entfallen keine Einreichgebühren.

Erforderliche Einreichmaterialien

Bewerber*innen müssen folgende Materialien durch die von Ars Electronica zur Verfügung gestellte Online-Einreichplattform einreichen:

Die Liste der von Einreicher*innen zu beantwortenden Fragen, inklusive Information über Zeichenanzahl und andere formale Anforderungen, ist hier verfügbar.: