Foto: UNDP Accelerator Lab

Regeln und Rechte

Alle Eigentumsrechte sowie alle anderen Rechte, die im Folgenden nicht ausdrücklich aufgeführt sind, verbleiben bei der*dem Bewerber*in.

Dokumentation und Bewerbung des Citizen Science Preis der Europäischen Union Wettbewerbs und seiner Ergebnisse: Der Veranstalter Ars Electronica Linz GmbH & Co KG, die Europäische Kommission, die IMPETUS Konsortiumspartnerinstitutionen Zabala, Science for Change, T6 Ecosystems, EUSEA, NESTA und King’s College London (im Folgenden IMPETUS Konsortium genannt) als Partner des IMPETUS Projekts und des Citizen Science Preis der Europäischen Union Wettbewerbs möchten die Ergebnisse des Wettbewerbs der Öffentlichkeit zugänglich machen (Veröffentlichungen in gedruckter sowie in elektronischer oder digitaler Form, im Internet, auch auf der Europa-Website, als herunterladbare oder nicht herunterladbare Datei, Ausstrahlung jeglicher Art von Übertragungstechnik, öffentliche Ausstellung oder Präsentation, Mitteilung durch Presseinformationsdienste, Aufnahme in allgemein zugängliche Datenbanken oder Indizes.) Die Europäische Union ist ferner berechtigt, die Ergebnisse der Aktion für ihre eigenen Zwecke zu nutzen, insbesondere Personen, die für die Kommission arbeiten, anderen Organen, Agenturen und Einrichtungen der Union sowie den Organen der Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen sowie ganz oder teilweise und in unbegrenzter Anzahl zu kopieren und zu vervielfältigen. Das gesamte Dokumentations- und Werbematerial wird ausschließlich im Zusammenhang mit dem Citizen Science Preis der Europäischen Union verwendet. Zu diesem Zweck wird eine Öffentlichkeitskampagne durchgeführt, die sich an bestimmte Medien (Presse, Radio, TV und Internet) richtet.

Die von der Jury zur Anerkennung ausgewählten Arbeiten werden (ganz oder teilweise) in den folgenden Medien mit einem deutlichen Hinweis auf den Citizen Science Preis der Europäischen Union dokumentiert:

Wird die eingereichte Arbeit von der Jury ausgewählt und prämiert, verpflichtet sich der*die Einreicher*in, diese beim Ars Electronica Festival sowie bei den Mitgliedern des IMPETUS Konsortiums zu präsentieren. Die Teilnehmer*innen werden Text und Material entsprechend vorbereiten. Die Einreicher*innen werden höflich ersucht, Grafiken und Texte sorgfältig vorzubereiten und in bestmöglicher Qualität einzureichen.

Aus technischen und organisatorischen Gründen behalten sich Ars Electronica, die Europäische Union und die IMPETUS-Konsortiumsmitglieder das Recht vor, den tatsächlichen Umfang, den Zeitpunkt und die Gestaltung/Redaktion der oben genannten Publikationen und Dokumentationen zu bestimmen. Eine Verpflichtung seitens Ars Electronica, der Europäischen Kommission und aller IMPETUS-Konsortiumspartnerinstitutionen zur Erstellung von Publikationen und/oder Dokumentationen kann nicht abgeleitet werden.

Sowohl Ars Electronica als auch die Europäische Union verfügen über ein Online-/Papierarchiv. Ars Electronica nutzt ihr Online-Archiv, um digitale Medienkunst und Art&Science Projekte zu sammeln. Daher beabsichtigt Ars Electronica, den Citizen Science Preis der Europäischen Union der interessierten Öffentlichkeit sowohl vor Ort als auch im Internet zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck hat Ars Electronica das nicht-exklusive, unwiderrufliche, unentgeltliche, sachliche, zeit- und ortsunabhängige Recht, das eingereichte Material im Online-Archiv zu veröffentlichen sowie das eingereichte Material in den Ausstellungen von Ars Electronica und der Projektpartnerinstitutionen zu präsentieren. Personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, sofern die personenbezogenen Daten ausschließlich zu Archivierungszwecken im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden. Ars Electronica wird das Material nur im Zusammenhang mit dem Citizen Science Preis der Europäischen Union verwenden.

Die Teilnehmer*innen räumen Ars Electronica das Recht ein, seine/ihre Arbeiten zu Forschungs- und/oder Studien- bzw. Lehrzwecken an Dritte weiterzugeben.

Ars Electronica ist berechtigt, das Werk im Rahmen des Projekts „Kulturpool“ der Öffentlichkeit (einschließlich Institutionen, Universitäten, Schulen, Unternehmen usw.) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Portal für die Zusammenführung und Veröffentlichung von digitalen Kopien von Kulturgütern in österreichischen Kultureinrichtungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport. Das Naturhistorische Museum Wien ist derzeit mit dem Betrieb des Kulturportals betraut. In diesem Zusammenhang ermächtigen die Teilnehmer*innen Ars Electronica, der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport, eine vollständige, d.h. räumlich und zeitlich unbeschränkte, aber nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten zu erteilen, die alle Verwertungsrechte umfasst.

Ars Electronica ist berechtigt, das Werk der Öffentlichkeit (einschließlich Institutionen, Universitäten, Schulen, Unternehmen usw.) im Rahmen des Projekts „Europeana“ zur Verfügung zu stellen, um die Nutzung des kulturellen Erbes für Bildungs-, Forschungs-, Kreativ- und Unterhaltungszwecke zu erleichtern. Weitere Informationen zu Europeana finden Sie hier. Um diesen Zweck zu erfüllen, werden die Teilnehmer*innen ihre Werke mit den entsprechenden Creative-Commons-Lizenzen versehen. Sollte dies zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht geschehen sein, ist Ars Electronica berechtigt, die entsprechenden Creative Commons-Lizenzen zu zitieren und die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Ars Electronica ist nicht berechtigt, ausschließliche und/oder kommerzielle Nutzungsrechte einzuräumen; weitere Einschränkungen bestehen nicht.

Ars Electronica ist berechtigt, das Werk anderen Archiven, Datenbanken und/oder Portalen zur Verfügung zu stellen. Dies kann direkt durch Weitergabe der Dokumentation zum Werk oder indirekt durch direkte Verlinkung des Ars Electronica-Archivs mit einem oder mehreren Archiven, einer oder mehreren Datenbanken und/oder einem oder mehreren Portalen Dritter erfolgen.

Es wird klargestellt, dass Ars Electronica nicht verpflichtet ist, eine Nutzung des Werkes durch KI-Systeme Dritter zu verhindern. Sollten die Teilnehmer*innen eine solche Nutzung nicht wünschen, liegt es in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer*innen, entsprechende (technische) Vorkehrungen zu treffen. Die Verwendung von Dokumentationsmaterial über das Werk durch KI-Systeme kann nicht verhindert werden.

Ars Electronica ist berechtigt, das Werk selbst für KI-Systeme zu verwenden, wenn dies erforderlich ist. Dazu gehört auch die Dokumentation.

Ars Electronica ist berechtigt, KI-Systeme für Übersetzungen und/oder Zusammenfassungen der Teilnehmer*innen und/oder des Werks einzusetzen.

Die Einreicher*innen erklären sich damit einverstanden, dass das eingereichte Material ganz oder teilweise von Ars Electronica, der Europäischen Union und allen Mitgliedern des IMPETUS-Konsortiums zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Verkaufsförderung, Dokumentation, Archivierung oder wissenschaftlichen Forschung im Zusammenhang mit dem Citizen Science Preis der Europäischen Union verwendet, auf einem Datenträger gespeichert und/oder im Internet oder über ein anderes digitales Medium veröffentlicht werden darf. Ars Electronica, die Europäische Union und alle Mitglieder des IMPETUS-Konsortiums werden bei der Verwendung der Werke auf die berechtigten Interessen des*der Einreicher*in Rücksicht nehmen, übernehmen aber in diesem Zusammenhang keine gesetzliche Verpflichtung. Die Ars Electronica, der Europäischen Union und allen Mitgliedern des IMPETUS-Konsortiums übertragenen Rechte sind inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch auf den Zweck der Rechteübertragung beschränkt.

Die Teilnehmer*innen übertragen Ars Electronica, der Europäischen Union und dem IMPETUS-Konsortium das nicht-exklusive, sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die eingereichten Arbeiten auf bestehenden und zukünftigen Video-Streaming-Plattformen (wie z.B. YouTube oder Flickr) im Zusammenhang mit dem Citizen Science Preis der Europäischen Union und seiner Ausstellung beim IMPETUS-Konsortium zu nutzen. Eine Veröffentlichungspflicht durch Ars Electronica, die Europäische Union und alle IMPETUS-Konsortiumsmitglieder auf Video-Streaming-Plattformen wird nicht auferlegt.

Der*die Teilnehmer*in erklärt, dass sie*er rechtlich befugt ist, diese Rechte im oben angeführten Umfang zu übertragen, dass er alle erforderlichen Zustimmungen Dritter, die aufgrund urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen erforderlich sind, eingeholt hat und dass er bereit ist, diese auf Verlangen von Ars Electronica jederzeit nachzuweisen.

Der*die Teilnehmer*in wird keine Handlungen (insbesondere die Übertragung von Rechten an Dritte) vornehmen, die geeignet sind, die Ars Electronica und der Europäischen Union eingeräumten Rechte zu beeinträchtigen.

Diese Vereinbarung über die Bedingungen der Teilnahme am Citizen Science Preis der Europäischen Union unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und aller Normen, die als Rechtsverweis dienen. Der Gerichtsstand ist Linz.

Der*die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine*ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, falls bekannt, E-Mail, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten, die der*die Teilnehmer*in im Rahmen der Teilnahme oder später im Rahmen des Citizen Science Preis der Europäischen Union angibt) von den Mitgliedern des IMPETUS-Konsortiums auch an andere IMPETUS-Konsortiumsmitglieder zum Zwecke der Information über IMPETUS-Aktivitäten unabhängig vom Citizen Science Preis der Europäischen Union weiterverarbeitet werden dürfen und erklärt sich damit einverstanden, kontaktiert zu werden.

Datenschutzanfragen können an folgende Adresse gesendet werden: dsk@ars.electronica.art

Zahlung

Die Gewinner*innen erhalten €60,000.- für den Grand Prize, und jeweils €20,000.- für die Kategorienpreise. Für Anerkennungen wird kein Presgeld vergeben. Diese Beträge werden nach dem Ars Electronica Festival 2023 per direkter Banküberweisung bezahlt, nach dem Erhalt einer von den Gewinner*innen auszustellenden Rechnung mit dem Zweck “Prize Money European Union Prize for Citizen Science 2023”. Dies ist der einzige Zahlungsweg, auf dem Ars Electronica Geld überweisen kann. Das Preisgeld kann nur dann als Nettobetrag überwiesen werden, wenn Ars Electronica zumindest eine Woche vor dem Ars Electronica Festival das Original des unterschriebenen Formulars ZS-QU1 (ZS-QU2 für juristische Personen) übermittelt wird, mit offizieller Bestätigung der ausländischen Steuerbehörden. Ohne diese Bestätigung kann Ars Electronica das Preisgeld nicht als Nettobetrag auszahlen und muss entsprechend internationaler Steuerabkommen 20% Absatzsteuer einbehalten (vorbehaltlich Änderungen der Steuersätze).

Für die Zahlung wird Ars Electronica einen Vertrag mit eine*r Repräsentant*in jeder Gewinner*innen-Initiative abschließen, der diese Bedingungen spezifiziert und die Empfänger*innenpartei festlegt. Im wahrscheinlichen Fall, dass die Gewinner*innen-Initiative von mehr als einer juristischen Person umgesetzt wurde, muss die Empfänger*innenpartei ein repräsentatives Bankkonto angeben, über das die Zahlung abgewickelt wird. In Ausnahmefällen kann die Zahlung geteilt und an mehrere Empfänger*innenparteien überwiesen werden. Dies wird individuell mit jeder Gewinner*innen-Initiative vereinbart; ein Statement zur Frage, wie das Preisgeld der durch die Initiative vertretenen Gemeinschaft zugutekommen wird, wird von allen Teilnehmer*innen als Teil der Einreichung erbeten. Die Kontaktperson der Initiative gilt jene, die im Rahmen der offiziellen Einreichung angegeben wurde.