State of the ART(ist) Exhibition 2022, Credit: Florian Voggeneder

FAQ

An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen für alle am Open Call teilnehmenden Künstler*innen beantworten:

  • Künstlerische Projekte von Kreativen, die in politisch unterdrückenden Systemen leben, in denen die Redefreiheit nicht gewährleistet ist oder die unter Naturkatastrophen im Zusammenhang mit der Klimakrise leiden.
  • Projekte, die sich mit künstlerischen Möglichkeiten zur Befähigung von Communities und Einzelpersonen durch digitale Technologien befassen.
  • Für die Erstellung des Projekts gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Jedes eingereichte Projekt muss zum Zeitpunkt der Einreichung entweder vollständig abgeschlossen oder so weit fortgeschritten sein, dass die Jury seine Qualität und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung beurteilen kann. Gleiches gilt für Kooperationen – sie müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in der Umsetzungsphase sein. Reine Konzepte, Ideen oder Vorschläge für Kooperationen werden nicht berücksichtigt. Der Zeitrahmen, in dem das Projekt entstanden ist, ist unbegrenzt.

Der Eingang von Beiträgen ist nur über die vorgesehene Einreichungsplattform möglich.

Die Einreicher*innen erhalten über die Plattform Informationen zur Registrierung, eine Empfangsbestätigung für die Einreichung, Informationen über den Abschluss des Open Calls und über die Entscheidung der Auswahl.

Die Beiträge können entweder anonym oder unter Angabe von Namen/Orten eingereicht werden.

Die Datenbank wird auf einem sicheren Server gespeichert und verschlüsselt, um Hacker- oder andere Angriffe zu verhindern und die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz der Einsender*innen zu gewährleisten. Wer weitere Informationen wünscht, um die Sicherheit zu bestätigen, wendet sich bitte direkt an uns.

Die beiden Hauptpreise erhalten ein Honorar von je € 3.000,- pro Projekt und die acht Honorary Mentions erhalten ein Honorar von je € 750,- pro Projekt für die Präsentation ihrer Arbeit in der digitalen Kunsthalle und beim Ars Electronica Festival. Einige der ausgewählten Künstler*innen, die anreisen können, werden zum Besuch des Ars Electronica Festivals eingeladen. Die Kosten für Reise und Unterkunft werden übernommen. Bei Bedarf kann Ars Electronica ein Atelier und Wohnraum während der Sommermonate in Linz anbieten.

2024 wird zudem der Digital Deal Award vergeben. Alle eingereichten Projekte werden dafür automatisch berücksichtigt.

Künstler*innen/Kreativschaffende (unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Gruppen handelt) oder Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen, NRO und private Unternehmen, die eine künstlerische Zusammenarbeit nachweisen können. Projekte können nur von bevollmächtigten Vertreter*innen eingereicht werden. Rein kommerzielle Projekte sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

Die Einreichphase für den State of the ART(ist) Open Call 2024 ist von 15. April 2024 bis 20. Mai 2024 23:59 MESZ geöffnet.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.

  • Eine Videodokumentation (ca. 3 Minuten lang)
  • Bilder (JPG, TIF, BMP, PNG) in der höchstmöglichen Auflösung; komprimierte Dateien (z. B. .zip- oder .lzh-Dateien) sind nicht möglich.
  • Eine klare, detaillierte Beschreibung des Konzepts, der Form der Interaktion und der technischen Umsetzung.
  • Ein druckfähiges Porträtfoto und eine Biografie der Künstler*innen/Schöpfer*innen/Innovator*innen
  • Nach Wunsch der Teilnehmenden kann auch zusätzliches Material wie Bilder, Dokumente und Zeichnungen (als PNG oder PDF) eingereicht werden.

  • Ein*e Urheber*in kann mehr als ein Werk einreichen.
  • Die Teilnehmer*innen werden gebeten, keine unersetzlichen Originale einzureichen, da die eingereichten Materialien nicht zurückgegeben werden können.
  • Wird ein Beitrag prämiert, so wird das Material von Ars Electronica und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für jegliche Kommunikationszwecke verwendet und somit freigegeben.

Wenn die Teilnehmer*innen zusätzliches Material zu ihrer Einreichung per Post einsenden, müssen sie es bis zum Einsendeschluss (es gilt das Datum des Poststempels) an die angegebene Adresse schicken:

Ars Electronica GmbH & Co KG
Code “Ars Electronica — State of the ART(ist) Call”
Ars-Electronica-Straße 1
A – 4040 Linz
Austria

Die Auswahl der Kurator*innen wird im Mai und Juni 2024 erfolgen. Das Auswahlkomitee setzt sich aus Vertreter*innen von Ars Electronica, des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie externen Kurator*innen zusammen.

Wird das eingereichte Werk von der Jury ausgewählt, verpflichtet sich die/der Künstler*in, das eingereichte Werk im Rahmen des Festivals Ars Electronica vom 4. bis 8. September 2024 zu präsentieren.

Die Preisträger*innen werden im Juli 2024 offiziell auf den Kanälen von Ars Electronica präsentiert.

Noch Fragen?

Wenn dir die Antworten auf unserer FAQ-Seite nicht ausreichen, kannst du uns gerne unter stateoftheartist@ars.electronica.art kontaktieren!